Kirchhainer Damm 100 D-12309 Berlin, Deutschland +49 (0) 30 74104362 shop(at)zoomperformance.de Melanie Groger

Lizenzvereinbarung

Kunden-Lizenzvertrag (Standard Lizenz)

  1. Präambel / Geltungsbereich
    1. In der vorliegenden Vereinbarung ist geregelt, unter welchen Bedingungen die Lizenznehmer (nachfolgend „Nutzer" genannt) die von den jeweiligen Lizenzgebern (nachfolgend „Urheber" genannt) auf der Plattform zpshop.de von ZoomPerformance, Melanie Groger (nachfolgend „ZP Shop" genannt) zur Verfügung gestellten Fotografien, Illustrationen, Videos und anderen bildlichen oder grafischen Inhalte (nachfolgend „Werk" genannt) verwenden dürfen.
    2. Durch das Herunterladen des Werks bei ZP Shop erklärt sich der Nutzer mit der Rechtswirksamkeit der Bedingungen und Konditionen dieses Vertrags einverstanden und erkennt an und akzeptiert, dass er an die Bedingungen dieses Vertrages gebunden ist, dass dieser Vertrag für jedes heruntergeladene Werk gilt und, dass durch diesen Vertrag kein Verkauf des Werks zustande kommt.
    3. Dieser Lizenzvertrag gilt zusätzlich zu den für die Nutzung von ZP Shop geltenden Nutzungsbedingungen, die alle Urheber und Nutzer (nachfolgend zusammenfassend „Mitglieder" genannt) eingegangen sind. Bei evtl. Widersprüchen zwischen dem Lizenzvertrag und den Nutzungsbedingungen gelten die Bestimmungen des vorliegenden Lizenzvertrages.
  2. Lizenz
    1. ZP Shop gewährt dem Nutzer hiermit ein nicht exklusives, zeitlich und örtlich unbeschränktes Recht zur redaktionellen und kommerziellen Nutzung, Vervielfältigung und Ausstellung des Werks in jeglichen jetzt oder künftig bekannten Medien oder Formaten in Übereinstimmung mit den nachfolgenden Bestimmungen zur persönlichen Verwendung, oder in Verbindung mit einem Geschäftsbetrieb.
    2. Ausgeschlossen ist eine Nutzung in Bilddatenbanken, Bildkatalogen und artverwandten Bildsammlungen, sowie Unterlizenzierung, Verkauf, Abtretung oder Übertragung jeglicher Rechte aus diesem Vertrag.
    3. Diese Lizenz ist grundsätzlich nicht übertragbar. Ausnahmen zur Weitergabe:
      1. Der Nutzer (z.B. eine Werbeagentur) darf das Nutzungsrecht am Werk an einen einzigen Dritten weiter übertragen, sofern die Weiterübertragung im Rahmen der Erfüllung eines Kundenprojektes erfolgt. Die mehrmalige Verwendung in Projekten unterschiedlicher Kunden ist nicht gestattet. In diesem Fall muss pro Nutzer eine weitere Lizenz erworben werden.
      2. Auftragnehmer des Nutzers (z.B. eine Werbeagentur) dürfen das Nutzungsrecht am Werk im Rahmen der Anfertigung des Endprodukts des Nutzers ausüben, sowie, wenn die Weiterübertragung im Rahmen üblicher Arbeitsvorgänge erfolgt, die integraler Bestandteil des Herstellungsprozesses sind und ohne die eine Herstellung nicht möglich wäre (z.B. Druckerei). Diese Dritten und etwaige Subunternehmer verfügen über kein weiteres Recht, das Werk zu benutzen und dürfen die übermittelten Dateien nicht für andere Zwecke extrahieren oder verwenden.
      3. Das Werk oder zulässige Derivate des Werks dürfen in vorangegangenen Fällen nur an verbundene Kunden, Auftragnehmer bzw. Dritte übertragen werden, sofern sich diese verpflichten, sich an die Regelungen dieses Vertrages zu halten.
    4. Alle weiteren Rechte an dem Werk, einschließlich sämtlicher Urheberrechte, dem Eigentumsanspruch auf das Werk und sonstigen gewerblichen Schutzrechten, die sich auf das Werk beziehen, verbleiben beim Urheber des Werkes.
    5. Eine Erlaubnis für Nutzungen, welche über die in dem vorliegenden Lizenzvertrag gewährten Nutzungsrechte hinausgehen, ist im Einzelfall direkt beim Urheber anzufragen
  3. Nutzung
    1. Das Werk darf von dem Nutzer in den Medien Online- und Print-Nutzung, Videogramme / Speichermedien (z.B. CD, DVD), sowie interaktive und multimediale Nutzung unter Beachtung der folgenden Einschränkungen eingesetzt werden:
      1. Eingeschränktes Bearbeitungsrecht, d.h. das Recht, das Werk unter Verwendung analoger, digitaler oder sonstiger Bildbearbeitungsmethoden wie folgt zu bearbeiten: Änderung der Bildgröße (Vergrößerung, Verkleinerung, Beschneidung), Umwandlung der Farbinformationen, Änderung der Farb-, Kontrast- und Helligkeitswerte, Freistellen einzelner Bestandteile des Werkes. Das Werk darf nur unter der Maßgabe zugeschnitten oder sonst zur Verbesserung der technischen Qualität bearbeitet werden, dass die Integrität des Werkes nicht beeinträchtigt wird und man davon ausgehen kann, dass die Änderungen keine Nachteile für den Urheber, das abgebildete Modell oder sonstige Dritte mit sich bringen. Das Bearbeitungsrecht wird erweitert nur für den Fall gewährt, dass durch den Beschnitt der im Werk vom Urheber bereits angebrachte Bildquellnachweis entfernt wird (siehe 5.4. Kennzeichnungspflicht). Jede sonstige Bearbeitung, insbesondere Entstellung ist unter allen Umständen untersagt.
      2. Eingeschränktes Druckrecht, d.h. das Recht, das Werk im Rahmen der vorstehend angeführten Lizenzart zur Herstellung, Vervielfältigung und Verbreitung von bebilderten oder nicht-bebilderten Büchern, Heften und sonstigen Druckwerken wie folgt zu nutzen: beschränkt auf die Druckauflage, die Positionierung und die Größe des Werkes (Definitionen gem. Ziffer 4).
      3. Eingeschränktes Recht zur Werbung, d.h. das Recht, das Werk im Rahmen der vorstehend angeführten Lizenzart unverändert, ganz oder ausschnittsweise zu Werbezwecken wie folgt zu nutzen: beschränkt auf die Werbeform und die Größe des Werkes (Definitionen gem. Ziffer 4).
      4. Eingeschränktes Recht für soziale Netzwerke, d.h. das Recht, das Werk innerhalb sozialer Netzwerke (Definition siehe 4.3.) beschränkt auf die Größe des Werkes zu nutzen, sofern die Copyright-Information deutlich sichtbar eingebunden ist und, sofern die anwendbaren Nutzungsbedingungen der sozialen Netzwerke, die das Posten oder Hochladen zum Gegenstand haben, keine Bestimmungen enthalten, die die Einräumung von exklusiven Rechten oder Eigentumsrechten an dem Werk oder an Modifikationen hiervon zugunsten der Social Media Webseiten und Anwendungen oder dritten Parteien beanspruchen. Das gemäß diesem Abschnitt gewährte Recht ist nur auf Social Media-fähige Werke anwendbar. Werke, deren jeweilige unter den nachfolgenden Ziffern 3.1.5. bis 3.1.8. benannte Lizenz nicht ausdrücklich mit diesem Recht gekennzeichnet ist, dürfen nicht in sozialen Netzwerken gepostet oder hochgeladen werden.
      5. Lizenz „Layout Bild”
        Gewährt wird eine eingeschränkte Nutzung für die bei ZP Shop zum Download verfügbare, als „Layout Bild" gekennzeichnete und mit einem Wasserzeichen versehene Version des Werks für den alleinigen Zweck zur Erstellung von Entwürfen, Probelayouts und Demo-Präsentationen im Hinblick auf den Kauf des Werks. Das „Layout Bild" darf nicht in Endprodukten, weder für interne noch für externe Zwecke, verwendet und nicht öffentlich zugänglich gemacht werden, d.h. auf keiner anderen Webseite, einem Server mit freiem Internetzugang oder dem Intranet einer Firma verwendet werden.
      6. Lizenz „Standard Web”
        Die zulässige Auflösung bei elektronischer Nutzung des Werks, ob ganz oder teilweise, ob alleinstehend oder in ein Design oder ein neues Werk eingefügt, ist auf die bei ZP Shop zum Download verfügbare Auflösung beschränkt.
      7. Lizenz „Standard Web + Social Media”
        Die zulässige Auflösung bei elektronischer Nutzung des Werks, ob ganz oder teilweise, ob alleinstehend oder in ein Design oder ein neues Werk eingefügt, ist auf die bei ZP Shop zum Download verfügbare Auflösung beschränkt. Die vorstehend angeführte Lizenz gewährt dem Nutzer außerdem das Recht, das Werk innerhalb sozialer Netzwerke zu nutzen.
      8. Lizenz „Standard Medium” und „Standard Print”
        Die zulässige Auflösung bei elektronischer Nutzung des Werks, ob ganz oder teilweise, ob alleinstehend oder in ein Design oder ein neues Werk eingefügt, im Rahmen von Online-Medien (z.B. Webseiten, Newsletter, sozialen Netzwerke) ist, ungeachtet der bei ZP Shop zum Download stehenden Auflösung, auf eine Bildauflösung von 1000 × 1000 Pixel bei 72 dpi beschränkt. Die vorstehend angeführte Lizenz gewährt dem Nutzer außerdem das Recht, das Werk innerhalb sozialer Netzwerke zu nutzen.
    2. Nicht übertragen wird insbesondere das Merchandisingrecht, d.h. das Recht zur kommerziellen Auswertung des Werkes durch den Verkauf des Werkes oder die Herstellung und Verbreitung von Waren aller Art, welche durch die Darstellung des Werkes geprägt werden (d.h. Waren, die nicht kostenlos abgegeben, sondern zum Kauf angeboten werden und das Werk ganz oder teilweise beinhalten, wie z.B. Kalender, Poster, Postkarten, Leinwände, Kleidungsstücke, Druckschriften, Mousepads, Buttons etc.)
    3. Das Werk darf außerdem nicht eingesetzt werden:
      1. für pornografische, sexistische, diffamierende, verleumderische, rassistische, politische, Minderheiten oder religiös verletzende Darstellungen.
      2. in einer den Urheber oder die abgebildete Person/en herabwürdigenden Art und Weise bzw. wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Urheber oder die abgebildete Person mit der Veröffentlichung (trotz Vorliegen eines sogenannten Model Releases) nicht einverstanden sein könnte.
      3. als Marke, Geschmacksmuster, Logo, Unternehmenskennzeichen oder als Teil hiervon.
      4. für unerlaubte Kommunikationsmaßnahmen, weder direkt noch indirekt (z.B. Spamming).
      5. für sonstige unerlaubte sowie rechtsverletzende Handlungen.
  4. Definitionen
    1. Redaktionelle Nutzung bedeutet in diesem Vertrag, das Werk eingeschränkt im Rahmen redaktioneller Berichterstattungen zu nutzen und schließt ausdrücklich sämtliche werblichen Anteile aus (z.B. Abschnitte, Anzeigen und Beilagen in deren Zusammenhang der Nutzer Zahlungen oder Gebühren von einem werbenden oder sponsernden Dritten erhält). Der Nutzer ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet.

      Nutzung - Print Redaktion: Gewährt wird die Nutzung des Werks im redaktionellen / editorialen Teil eines Druckwerkes (z.B. Zeitung, Zeitschrift, Buch, Anzeigenblatt, Magazin, Supplement, Booklet) in einer Abbildungsgröße von maximal < 4spaltig und einer Auflage von bis zu 10.000 Stück. Ausgeschlossen sind ausdrücklich die Nutzung des Werkes in einer Abbildungsgröße ab 4spaltig, als Seitenaufmacher, Sondertitel, oder Titel, sowie die mehrmalige Nutzung in verschiedenen Print-Produkten und Nachdrucken unter einer Lizenz. Pro Druckwerk muss jeweils eine Lizenz erworben und ein Belegexemplar kostenfrei an den Urheber übersandt werden.

      Nutzung - Online Redaktion: Gewährt wird die Nutzung des Werks im redaktionellen / editorialen Teil einer Webseite (z.B. Online Magazin, Blog). Die zulässige Auflösung bei elektronischer Nutzung des Werks, ob ganz oder teilweise, ob alleinstehend oder in ein Design oder ein neues Werk eingefügt, ist, ungeachtet der bei ZP Shop zum Download stehenden Auflösung der jeweiligen Lizenz, auf eine Bildauflösung von 1000 × 1000 Pixel bei 72 dpi beschränkt.
    2. Kommerzielle Nutzung bedeutet in diesem Vertrag, das Werk eingeschränkt für werbliche Zwecke, mit oder ohne geldwerte Vergütungsabsicht, zu nutzen und schließt ausdrücklich sämtliche kommerziellen Auswertungen des Werkes aus, die primär durch die Darstellung des Werkes geprägt werden (Merchandisingrecht s. Ziffer 3.2.).

      Nutzung - Print Werbung: Gewährt wird die Nutzung des Werkes für kostenlos vertriebene Werbung in Druckschriften (z.B. Flyer, Anzeigen, Broschüren, Prospekte, Plakate).

      Nutzung - Online Werbung: Gewährt wird die Nutzung des Werkes für kostenlos vertriebene Werbung im Internet (z.B. E-Mail- und Banner-Werbung, Pop-up-Fenster). Die zulässige Auflösung bei elektronischer Nutzung des Werks, ob ganz oder teilweise, ob alleinstehend oder in ein Design oder ein neues Werk eingefügt, ist, ungeachtet der bei ZP Shop zum Download stehenden Auflösung der jeweiligen Lizenz, auf eine Bildauflösung von 1000 × 1000 Pixel bei 72 dpi beschränkt.
    3. Soziale Netzwerke (Social Media) im Sinne dieses Vertrages sind Webseiten und technologische Anwendungen / Applikationen, deren primärer Fokus auf der Ermöglichung sozialer Interaktion ihrer Nutzer liegt und die es ihren Nutzern erlauben, im Zusammenhang mit sozialer Interaktion Inhalte zu generieren, zu teilen, auszutauschen und / oder zu bearbeiten (z.B. Facebook, Twitter, Google+, MySpace und dgl.).
  5. Kennzeichnungspflicht
    1. Der Nutzer hat in der für die jeweilige Verwendung üblichen Weise und soweit technisch möglich am Werk selbst oder am Seitenende den Urheber mit dessen beim Upload des Werks genannten Namen und ZP Shop in folgender Form zu nennen: © [Name des Urhebers] - ZPShop.de
    2. Bei Nutzung im Internet oder anderen digitalen Medien muss, soweit technisch möglich, auch der Hinweis auf ZP Shop in Form eines Links zu www.ZPShop.de am Seitenende oder im Impressum der Webseite erfolgen. Zudem muss der Nutzer Nutzungsbedingungen angeben, die das Herunterladen, eine Weiterveröffentlichung, Weiterübertragung, Reproduktion oder anderweitige Verwendung des Lizenzmaterials als selbständige Datei verbieten.
    3. Der Nutzer ist nicht berechtigt, jegliche Hinweise auf Urheberrecht, Warenzeichen oder sonstiges Recht an geistigem Eigentum, das ggf. in Verbindung mit dem Werk in seinem ursprünglich heruntergeladenen Format erscheint, zu entfernen.
    4. Bei der isolierten Darstellung des Werks (z.B. durch den direkten Aufruf der Bild-URL) ist eine Urheberbenennung nicht erforderlich, ausgenommen, im Werk ist bereits ein vom Urheber angebrachter Hinweis vorhanden und dieser wird vom Nutzer z.B. durch Beschnitt entfernt (siehe 3.1.1. Eingeschränktes Bearbeitungsrecht). In diesem Fall ist der Bildquellnachweis vom Nutzer im Bild nachzusetzen. In Abhängigkeit vom Motiv ist dabei auf die Lesbarkeit der Bildquelle zu achten (z.B. Schriftfarbe).
    5. Versäumt der Nutzer die Kennzeichnung mit den vorgeschriebenen Angaben, oder macht er ausdrücklich oder implizit falsche Angaben, die den Nutzer als ursprünglichen Schöpfer erscheinen lassen, so kann der Urheber nach billigem Ermessen die Zahlung einer zusätzlichen Gebühr zur Entschädigung verlangen. Alle anderen Rechte und Rechtsmittel bleiben davon unberührt.
  6. Übertragung der Nutzungsrechte
    1. Jedwede Nutzung des Werks setzt den Erwerb der Nutzungsrechte am Werk voraus.
    2. Die Nutzungsrechte werden gemäß der jeweiligen Lizenz im Zeitpunkt des Abschlusses des Bestellvorgangs übertragen.
    3. Diese Übertragung steht unter der auflösenden Bedingung der Zahlung der fälligen Lizenzgebühr innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Eingang der Zahlung bei ZP Shop.
    4. Bei verspäteter Zahlung fallen die Nutzungsrechte an ZP Shop zurück. Die Zahlungspflicht des Nutzers bleibt hiervon unberührt.
    5. Bei Zahlung werden die Nutzungsrechte rückwirkend zum Zeitpunkt der erstmaligen Übertragung wieder eingeräumt.
    6. Ungeachtet vorstehender Ausführungen und für den Fall, dass ein Werk gegen die Nutzungsbedingungen oder andere Bestimmungen von ZP Shop verstößt, behält sich ZP Shop das Recht vor, den Nutzer hierüber in Kenntnis zu setzen und die Unterlassung jeder weiteren Nutzung und die Löschung des Werks einzufordern. Der Nutzer muss diesen Anweisungen umgehend Folge leisten.
  7. Lizenzgebühr
    1. Der Nutzer zahlt ZP Shop gemäß den allgemeinen Preis- und Zahlungsbedingungen eine Unterlizenzgebühr. Die Gebühr wird sofort nach dem abgeschlossenen Bestellvorgang zur Zahlung fällig.
    2. Falls der Nutzer das Werk nicht veröffentlicht oder verwendet, ist ZP Shop weder zur Rücknahme noch zur Rückzahlung der Lizenzgebühr verpflichtet.
  8. Haftungsbeschränkung
    1. Der Nutzer erkennt an und akzeptiert, dass weder ZP Shop noch der Urheber des Werks für irgendwelche direkten, indirekten, zufälligen oder Folgeschäden haftbar sind, die sich aus der Nutzung oder Nicht-Nutzung des Werks ableiten, selbst wenn diese Parteien vor Eintritt solcher Schäden von der Möglichkeit ihres Entstehens in Kenntnis gesetzt wurden.
    2. Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, festzustellen, ob im Zusammenhang mit der Nutzung des Werks auch die Erlaubnis weiterer Schutzrechteinhaber für anderes geistiges Eigentum Dritter erforderlich ist, welches im Werk ggf. erscheint, und sich sämtliche für die jeweilige Verwendung des Werks erforderlichen Genehmigungen zu beschaffen. Dies gilt insbesondere, wenn das Werk Abbildungen von Personen, Kunstwerken oder Architektur, nicht-öffentlich zugänglichen Plätzen, sowie sonstige Abbildungen, die Namen, Firmen, Marken, Warenzeichen, Logos, eingetragene Geschmacksmuster oder urheberrechtlich geschützte Werke (§2 UrhG) enthält, oder sonstige Schutzrechte Dritter berührt.

      ZP Shop verfügt grundsätzlich über keine Freigaben von Herstellern oder Designern kommerzieller Produkte (z.B. Kraftfahrzeuge, Flugzeuge, Verpackungen, Designerkleidung etc.), welche im Werk ggf. abgebildet sind. Über derartige Freigaben können pauschal weder Bildagenturen noch Anbieter verfügen. Diese können jedoch ggf. beim betreffenden Rechteinhaber eingeholt werden.
    3. DAS WERK WIRD "WIE BESEHEN" GELIEFERT UND AUSGENOMMEN AUSDRÜCKLICHER FESTLEGUNGEN IN DIESEM VERTRAG UND OHNE JEDE AUSDRÜCKLICHE ODER KONKLUDENTE GEWÄHRLEISTUNG ODER GARANTIE, EINSCHLIESSLICH KONKLUDENTER GARANTIEN FÜR DIE MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ÜBERLASSEN.
  9. Schlussbestimmungen
    1. Für Nutzer, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin.
    2. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisions- und UN-Kaufrechts.
    3. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.

Kunden-Lizenzvertrag ZP Shop - Stand: 1.8.2015